Gemeinden beraten über Steuererhöhungen; Land wünscht Anhebungen
In einer gemeinsamen Videokonferenz hat Bürgermeister Steffen Unger mit den Vertretern der Ortsgemeinden die Finanzsituation der Gemeinden diskutiert. Anlass waren die geplanten Steuererhöhungen für die Grund- und Gewerbesteuer. Das Land hat die Finanzierung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise neu zu ordnen. Die dem Land dafür vom Gericht gesetzte Frist läuft Ende des Jahres ab. Deshalb beabsichtigt das Land noch in diesem Jahr ein neues Gesetz zur Finanzierung der Kommunen zu beschließen.
Aber das Land will nicht nur die Berechnung ändern und zusätzliches Geld an die Kommunen zahlen, in erster Linie fordert es von den Ortsgemeinden mehr Steuern zu erheben. Diese seien deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Angekündigt hat das Land deshalb eine Anhebung der Durchschnittssätze (Nivellierungssätze) für die Grundsteuer A auf 345 v.H., die Grundsteuer B auf 465 v.H. und die Gewerbesteuer auf 400 v.H.
Die Ortsgemeinden sind nun bereits in diesem Jahr gezwungen, die Steuerhebesätze anzuheben, um die künftig höhere Umlagelast der VG- und Kreisumlage ab dem Jahr 2023 auszugleichen. Einige Gemeinden wollen in zwei Etappen erhöhen, damit die Belastung im ersten Jahr nicht so gravierend ausfällt. Von finanzschwachen Gemeinden wird teilweise eine Anhebung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises gefordert.
Bürgermeister Steffen Unger stellt fest: „Niemand erhöht gerne Steuern und schon gar nicht in dieser Zeit. Aber die Gemeinderäte müssen bei ihren Entscheidungen auch beachten, dass die geplante Erhöhung durch das Land ansonsten große Verluste für die Kasse der Ortsgemeinde bringt. Denn die erhöhte Steuer muss durch die Vorgaben des Landes in den Umlagen von der Gemeinde weitergereicht werden, unabhängig davon, ob die Gemeinde schon den höheren oder noch den alten Satz ihren Bürgerinnen und Bürgern in Rechnung stellt.“
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.